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Äußerungen über Mitbewerber – zulässig oder abmahngefährdet?

Beitrag vom: 23. Juni 2010 um 15:59:11 Uhr. 1 Kommentar »

Bei Äußerungen über Mitbewerber, beispielsweise über einen Blog oder Twitter, ist bitte besondere Sorgfalt zu halten, sonst droht unter Umständen eine Abmahnung!

Zitat:

Immer wieder kommt es vor, dass Onlineshopbetreiber über Mitbewerber Äußerungen tätigen, um ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen besonders hervorzuheben und dabei zugleich dieselben Produkte oder Dienstleistungen des Mitbewerbers in einem „schlechten Licht“ darstellen zu lassen. Solche Äußerungen können unter Umständen als wettbewerbswidrig angesehen werden.

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Topics: Allgemein | 1 Kommentar »
read: 409 | today: 6 | last: 9. September 2010


1 Antwort zu “ Äußerungen über Mitbewerber – zulässig oder abmahngefährdet? ”

  1. thomas57 sagt:

    Die Zeiten sind nicht gerade gut für jeden Händler, da kommt mancher auf die irrsinnigsten Ideen.
    Deshalb immer vorher überlegen, ob es mancher nicht besser machen könnte wie sein Mitbewerber, im technischen Sinn gemeint. Qualität zu vernünftigen Preisen und ein “bisschen” Service dazu müßte schon ein wenig mehr bringen.
    Gruß aus dem Norden von
    Thomas


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