Angaben zum Energieverbrauch sind bereits in der Angebotsdarstellung erforderlich
Beitrag vom: 18. Januar 2010 um 01:41:44 Uhr. Keine Kommentare »
Wer in seinem Online-Shop Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Waschtrockner, Geschirrspülmaschinen, Elektrobacköfen, Raumklimageräte, Lampen oder TV-Geräte anbietet muss neben der für alle Online-Händler geltenden Pflichtangaben von Lierferzeit, Widerrufsrecht und Versandkosten auch den Energieverbrauch entsprechend kennzeichnen.
Zitat:
Neben einer korrekten Angabe von Preisen müssen OnlineHändler eine Reihe anderer Vorschriften beachten: Versandkosten und Lieferzeiten sind zu nennen, über das Widerrufsrecht ist der Verbraucher ausführlich zu informieren etc. pp. Beim Verkauf bestimmter Warengruppen kommen noch produktspezifische Kennzeichnungspflichten hinzu, z.B. die des Energieverbrauchs.
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