BGH: Was kostet eine teilweise berechtigte Abmahnung?
Beitrag vom: 25. Juni 2010 um 14:15:48 Uhr. 2 Kommentare »
Wer schon einmal eine Abmahnung bekommen hat weiss, dass es meist nicht bei einer Beanstandung bleibt. Da nicht jede Beanstandung in der Abmahnung auch berechtigt sein muss, hat sich der BGH nun mit der Kostenfrage beschäftigt.
Zitat:
Immer wieder kommt es vor, dass Abmahnungen ausgesprochen werden, bei denen nur ein Teil der beanstandeten Verhaltensweisen auch tatsächlich wettbewerbswidrig sind. Dann stellt sich für den Abgemahnten die Frage, welche Kosten für diese Abmahnung zu erstatten sind. Diese Frage hat nun der BGH beantwortet.
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Freitag 25 Juni 2010
Absolut richtige Entscheidung. Genau so hab ich das an der Kammer für Handelssachen auch immer gehandhabt. Da gab es auch kein einziges Mal nen Rechtsmittel bzgl. der Kostenverteilungsfrage.
Gruß
Thomas
Freitag 25 Juni 2010
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