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Autor Thema: LG Berlin zur (Un)Zulässigkeit von Tell-a-Friend-Funktionen  (Gelesen 980 mal)

Offline Tomcraft

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Da auch bei uns im Forum immer wieder die Frage aufkommt nach der umstrittenen “Tell-a-Friend” Funktion, hier mal ein interessanter Artikel aus dem Shopbetreiber-Blog:



Zitat
Welches Mittel zur Gewinnung neuer Kunden ist geeigneter als die Weiterempfehlung des Shops durch zufriedene Kunden. Geschieht das via Mundpropaganda gibt es keine rechtlichen Bedenken. Im technischen Zeitalter nutzen viele allerdings sog. “Tell-a-friend-Funktionen”. Teilweise werden diese noch mit einem Anreizsystem zur Adresseingabe geschmückt. Aber geht das so einfach?
Den ganzen Artikel lesen.
LG Berlin zur (Un)Zulässigkeit von Tell-a-Friend-Funktionen


Linkback: http://www.xtc-modified.org/forum/index.php?topic=2379.0

Anonym

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LG Berlin zur (Un)Zulässigkeit von Tell-a-Friend-Funktionen
« Antwort #1 am: 14. Dezember 2009, 16:11:54 »
Und ich habe mich schon gewundert, wieso diese sinnvolle Funktion z.B. bei Amazon fehlt. Mittlerweile wäre es für mich übersichtlicher, wenn in Deutschland einfach alles verboten wird, wie in der Firewall (denied all), und eine kurze Liste über das Erlaubte veröffentlicht wird.

Offline Tomcraft

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LG Berlin zur (Un)Zulässigkeit von Tell-a-Friend-Funktionen
« Antwort #2 am: 14. Dezember 2009, 16:44:01 »
Ein schöner Vergleich. ;-)

Grüße

Torsten


Offline guensi

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LG Berlin zur (Un)Zulässigkeit von Tell-a-Friend-Funktionen
« Antwort #3 am: 14. Dezember 2009, 19:39:31 »
Vermutlich deshalb, weil in Deutschland die Liste des Erlaubten nicht so kurz sein würde. Grund wären jede Menge "eigentlich nicht erlaubt - aber wenn das und das zutrifft, dann doch" Ausnahmen, die eine solche Liste wieder ins unermessliche wachsen lassen würden ;-)

Wir sind nun mal das Land der Ausnahmetatbestände.


Offline Tomcraft

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LG Berlin zur (Un)Zulässigkeit von Tell-a-Friend-Funktionen
« Antwort #4 am: 14. Dezember 2009, 19:57:48 »
Jepp und genau darum finde ich es manchmal echt bemerkenswert mit welche kindlicher Naivität sich manche ihre Shops erstellen ohne jemals etwas von Widerrufsrecht, Impressum, etc. gehört zu haben und dann noch pampig werden, wenn man sie auf die Missstände hinweist.

Grüße

Torsten



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