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Autor Thema: AG Berlin-Mitte: Wertersatz für Nutzung auch nach EuGH-Urteil noch möglich  (Gelesen 246 mal)

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Die Frage nach dem Wertersatz bleibt genauso kontrovers wie verwirrend für den Shopbetreiber. Der Shopbetreiber-Blog berichtet in letzter Zeit fast wöchentlich darüber.



Zitat
Am 3.9.2009 fällte der EuGH ein kontrovers diskutiertes Urteil zum Wertersatz für die Nutzung der Ware während der Widerrufsfrist. Zwischen “Wertersatz ist nicht mehr möglich” und “alles bleibt wie es war” wurde jede denkbare Variante in den juristischen Kommentaren vertreten. Nun hat ein Gericht diese Frage entschieden und den Verbraucher zur Zahlung von Wertersatz für Ingebrauchnahme verurteilt.
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AG Berlin-Mitte: Wertersatz für Nutzung auch nach EuGH-Urteil noch möglich


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