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Autor Thema: Bilderklau im Internet – Welchen Schadensersatz können Sie verlangen?  (Gelesen 1088 mal)

Offline Tomcraft

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Vor kurzem haben wir über folgendes Thema berichtet: Rechtssicherheit durch lizenzfreie Bilder in Ihrem Shop, eBay-Angebot oder Blog
Hier nun der Artikel über die möglichen Folgen des Bilderklaus.

Zitat
Urheberrechtsverletzungen sind keine Seltenheit. Immer wieder kommt es vor, dass z.B. Bildmaterial von Dritten ungefragt übernommen wird. Welche Ansprüche Ihnen in diesen Fällen zustehen, können Sie hier nachlesen. Welchen Schadensersatz können Sie von dem Bilderdieb verlangen? Hierzu hat sich das LG München I aktuell geäußert und auf einen Beschluss vom 20.1.2010 Bezug genommen:

“Parteivertreter werden zur angemessenen Lizenzgebühr für die der Bilder auf folgenden Beschluss der Kammer vom 20. 1. 2010 (betreffend den Streitwert für den Unterlassungsanspruch) hingewiesen:
[...]


Den ganzen Artikel lesen.
Bilderklau im Internet – Welchen Schadensersatz können Sie verlangen? Das LG München I, 21 O 5303/10, nimmt Stellung, Verfügung vom 17.5.2010

Linkback: http://www.xtc-modified.org/forum/index.php?topic=5867.0

Offline DokuMan

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Weiß zufällig jemand, wann so etwas verjährt? (am besten mit Quelle)

2 Stunden Ausprobieren können 10 Minuten Handbuchlesen ersparen...
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Offline Tomcraft

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Zitat
Zwar ist hier gem. § 102 S. 1 UrhG i.V.m. §§ 195, 199 I BGB die dreijährige Regelverjährung einschlägig. Diese ist jedoch nicht am 31.12.2006 abgelaufen. Der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids vom 28.12.2006 hemmte gem. § 204 I Nr. 3 BGB i.V.m. § 167 ZPO  die Verjährung. Die nach einer Monierung durch den Rechtspfleger und entsprechender Antwort am 25.01.2007 erfolgte Zustellung erfolgte demnächst i.S.v. § 167 ZPO. Zwischen Antrag und Zustellung vergingen ca. vier Wochen. Die auf die ungenauen Angaben des Klägers zurückzuführende Verzögerung von ca. einer Woche ist unschädlich, da es sich um eine geringfügige Verzögerung handelt (vgl. BGH NJW 1993, 2811, 2812; NJW 1988, 255, 257).
Quelle: http://www.damm-legal.de/ag-hamburg-streitwert-von-19000-eur-fur-vierfachen-bilderklau-im-internet

Grüße

Torsten


Offline marcel-k

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sehr guter Beitrag ... Danke Torsten !


Offline DokuMan

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Danke!


Offline Sailor

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Super interessant!

Ich habe gerade so einen Fall am Laufen, wo ein Mitbewerber meinte und immer noch meint, meine Bilder für seinen Shop nehmen zu dürfen.
Mal schauen, was mein Anwalt zu dieser Stellungnahme sagt.

Wenn Mitbewerber eben meinen, mir ein zusätzliches Einkommen zuführen zu müssen, herzlichen Dank. ;)
Es dauert nur eben seine Zeit, bis die Gerichtsmühlen mahlen.



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