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Autor Thema: Auch LG Hannover verlangt doppelte Verwendung der 40-Euro-Klausel  (Gelesen 447 mal)

Offline Tomcraft

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Mehrfach haben wir auch in letzter Zeit über die Entwicklung bezüglich der 40-Euro Klausel berichtet:

OLG Hamburg: 40-Euro-Klausel muss doppelt verwendet werden
Vier Oberlandesgerichte verlangen doppelte 40-Euro-Klausel

Diese Entscheidung scheint sich nun durchzusetzen, aber lest selbst.



Zitat
Viele Händler verwenden eine Widerrufsbelehrung, in welcher die 40-Euro-Klausel integriert ist. Dies allein reicht jedoch nicht aus, um dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung aufzuerlegen, entschieden bereits vier Oberlandesgerichte. Diese Rechtssprechung hat nun das LG Hannover fortgeführt.

Den ganzen Artikel lesen.
Auch LG Hannover verlangt doppelte Verwendung der 40-Euro-Klausel


Linkback: http://www.xtc-modified.org/forum/index.php?topic=5938.0

Offline kale18

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Auch LG Hannover verlangt doppelte Verwendung der 40-Euro-Klausel
« Antwort #1 am: 01. Juni 2010, 12:51:49 »
Sorry,

aber kann mir jemand das in kurzen und verständlichen Worten erklären,
was
Zitat
40-Euro-Klausel muss doppelt verwendet werden
bedeutet.

Vielen Dank


Offline Spritzpistole

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Auch LG Hannover verlangt doppelte Verwendung der 40-Euro-Klausel
« Antwort #2 am: 02. Juni 2010, 04:16:59 »
Das bedeutet schlussendlich, dass es nicht ausreichend ist, die Kostentragungsklausel lediglich in der Widerrufsbelehrung unterzubringen, auch wenn sich diese nochmals in den AGB wiederfindet.

Vielmehr ist es nach Auffassung der Gerichte erforderlich, nochmals separat in den AGB die Kostentragung für die Rücksendekosten bei Warenwerten bis 40 Euro beim Widerruf zu vereinbaren.

Gruß
Thomas

Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

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Auch LG Hamburg verlangt doppelte Verwendung der 40-Euro-Klausel

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