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Autor Thema: Händler müssen Verpackungskosten der Rücksendung zahlen  (Gelesen 437 mal)

Offline Tomcraft

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Ein aktuelles Urteil sorgt bei mir für ein etwas flaues Gefühl in der Magengegend, jedoch ist, wie im weiteren Beitrag zu lesen ist, noch nicht klar, wie andere Instanzgerichte entscheiden werden.



Zitat
Übt der Verbraucher sein Widerrufsrecht aus, hat er nach einem älteren Urteil des OLG Hamm für eine ausreichende Umverpackung zu sorgen, damit die Ware gegen Transportschäden geschützt ist. Aber wer trägt die Kosten für diese Verpackung, wenn der Unternehmer den Verbraucher um eine ausreichende Transportverpackung bittet?

Den ganzen Artikel lesen.
Händler müssen Verpackungskosten der Rücksendung zahlen

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Offline Wishmaster

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Händler müssen Verpackungskosten der Rücksendung zahlen
« Antwort #1 am: 13. August 2010, 00:28:46 »
Am besten zahlen wir, Verkäufer, noch irgendwann die Reinigung wenn der Hund des Kunden auf den Artikel gepinkelt hat...


Offline Kosmo

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Händler müssen Verpackungskosten der Rücksendung zahlen
« Antwort #2 am: 13. August 2010, 00:48:46 »
Am besten zahlen wir, Verkäufer, noch irgendwann die Reinigung wenn der Hund des Kunden auf den Artikel gepinkelt hat...

In Deutschland dem Land der 100000000000 Gesetzesauflagen ist alles möglich.

Andere Länder lachen schon uns schon seid Jahren aus, noch schlimmer einige haben bereits Mitleid.

Die nächste Hiopsbotschaft folgt spätestens nächsten Monat, es wird Zeit..............

 :thx:  :pro:


Offline mantis

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Händler müssen Verpackungskosten der Rücksendung zahlen
« Antwort #3 am: 13. August 2010, 07:55:36 »
Deutschland:
Zitat
Das Land der Dichter und Denker

diese Plattitüde kommt nicht von ungefähr, die Politiker und Gesetzesmacher dichten neue Verordnungen, Gesetzte Verordnungen usw. und die Bürger Denken dass es zu Ihrem Wohl sei.

Das Urteil wird mit aller Wahrscheinlichkeit zu Gunsten des Klägers ausfallen, da andere Urteile die Begründung hatte das der Käufer in keiner Weise schlechter Gestellt sein darf weil er Ware zurücksendet (siehe Urteile wegen Rücksendekosten)

Was die Kunden/Bürger aber nicht Wissen vermuten ist das kurz vor lang diese und ähnliche Kosten gleich bei der Preisgestaltung Berücksichtigt werden, was heisst das der Kunde am Ende des Tages mehr für den Artikel zahlt.

Also sieht die Rechnung so aus
Artikel (Netto EK) + Beschaffungskosten + Werbung + Aufschlag + Rechtskosten + Rückstellung für Gesetze und Verordnungen + UST = VK

Gruss
mantis



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