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Autor Thema: Auch LG Hamburg verlangt doppelte Verwendung der 40-Euro-Klausel  (Gelesen 301 mal)

Online Tomcraft

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Mehrfach haben wir über die Entwicklung in dieser wichtigen Frage berichtet:

Damit nimmt die Rechtsprechung eine ziemlich eindeutige Linie ein.



Zitat
Die Rechtsprechung scheint eine einheitliche Linie bei der Frage anzunehmen, ob die Verwendung der 40-Euro-Klausel innerhalb der Widerrufsbelehrung ausreichend ist, um dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung vertraglich aufzuerlegen. Mehrere OLG verneinten diese Frage bereits. Jetzt folgt dieser Auffassung auch das LG Hamburg.

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Auch LG Hamburg verlangt doppelte Verwendung der 40-Euro-Klausel


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