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Autor Thema: Auch LG Hamburg verlangt doppelte Verwendung der 40-Euro-Klausel  (Gelesen 342 mal)

Offline Tomcraft

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Mehrfach haben wir über die Entwicklung in dieser wichtigen Frage berichtet:

Damit nimmt die Rechtsprechung eine ziemlich eindeutige Linie ein.



Zitat
Die Rechtsprechung scheint eine einheitliche Linie bei der Frage anzunehmen, ob die Verwendung der 40-Euro-Klausel innerhalb der Widerrufsbelehrung ausreichend ist, um dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung vertraglich aufzuerlegen. Mehrere OLG verneinten diese Frage bereits. Jetzt folgt dieser Auffassung auch das LG Hamburg.

Den ganzen Artikel lesen.
Auch LG Hamburg verlangt doppelte Verwendung der 40-Euro-Klausel


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Auch LG Hannover verlangt doppelte Verwendung der 40-Euro-Klausel

Begonnen von Tomcraft

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Vier Oberlandesgerichte verlangen doppelte 40-Euro-Klausel

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Letzter Beitrag 19. März 2010, 15:36:20
von vsell
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OLG Hamburg: 40-Euro-Klausel muss doppelt verwendet werden

Begonnen von Tomcraft

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Letzter Beitrag 24. August 2010, 16:36:36
von Spritzpistole
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Neues Urteil bei 40 Euro Klausel

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Letzter Beitrag 09. März 2011, 10:52:47
von Tomcraft
 


           
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