
War das anders zu erwarten? Die Geiz ist geil Mentalität in Verbindung mit fehlendem Unrechtsbewusstsein lässt gar keine andere Entwicklung zu. Von derartigen Praktiken konnten schon die großen Offline-Versandhäuser - die ja alle eine Rücknahme freiwillig angeboten haben - ein Liedchen singen. Vielleicht mit ein Grund für den Niedergang einstiger Branchenriesen.
Zudem fehlt für den Kunden jede Hemmschwelle. Immerhin ist das Gesetz ja auf Seiten des Verbrauchers, dem Online-Händler braucht man nicht in die Augen schauen, wenn man das frisch vollgelullerte Taufkleidchen zurück gibt, ach ja und dann gibts ja zur Gewissensberuhigung "noch" den Wertersatz. Wenn die vom Unternehmer wirklich durchgesetzt wird, wäre das dann so gesehen eine Miete für die einmalige Benutzung eines Artikels, den es normal nicht zu mieten gibt.
Wobei der Schaden in Wirklichkeit viel höher liegen dürfte, als der durchsetzbare Wertersatz. Denn es ist fraglich, ob sich besagtes Taufkleidchen (nach der Reinigung = Kostenfaktor) für den um den Wertersatz genannten Betrag reduziert überhaupt noch verkaufen lässt. Hinzu kommt, dass der deutsche "Wertersatz" ohnehin nur ein nationales Trostpflaster ist, dessen rechtliche Grundlage nach der EU-Gesetzeslage auf tönernen Füßen steht.
Aber vielleicht sollte man in Zukunft einfach mal in Shops stöbern, ob die nicht eine Ecke für gebrauchte Artikel eingerichtet haben. Vielleicht noch mit zwei Kategorien - "mit Gebrauchsspuren" und "so gut wie neu"...

Aber für diese Artikel gilt ja wiederum ein Widerrufsrecht. Wie siehts dann mit dem Wertverlust eines nicht mehr ganz neuen Artikels aus? Darüber dürfte sich dann erst recht herzlich streiten lassen. Da sollte man sich fragen, wer verdient, wenn zwei sich streiten?
Mir zeigt diese ganze Geschichte, dass Recht und Gesetz in der EU zwei unabhängige und voneinander absolut zu trennende Begriffe sind. Nur seltsam, dass immer die Händler die Leidtragenden solcher Regelungen sind. Möglicherweise wegen mangelnder/fehlender Lobbyarbeit?
Nach der Abmahnabzocke folgt die Widerrufsabzocke, man darf gespannt sein was als nächstes kommt. Es könnte einem so vorkommen, dass es einen unerschöpflichen Fundus an kreativen Schöpfungen im EU-Recht gibt, die durchaus als ABM für notleidende Anwälte gesehen werden könnten.
