LG Bochum: Fehlerhafte Maßangaben stellen eine Bagatelle dar
Beitrag vom: 22. April 2010 um 11:50:27 Uhr. 1 Kommentar »
Wieder eine interessante Entwicklung bei der Einheitenverordnung. Wir berichteten: Doch keine Änderung bei der Einheitenverordnung vom 03.01.2010 und Alles bleibt anders – Das Verwirrspiel um Zoll und Zentimeter geht weiter vom 17.02.2010.
Zitat:
Wer Computerbildschirme oder Fernseher verkauft, darf zwar die Bildschirmdiagonale noch in Zoll angeben, muss aber gleichzeitig die Zentimeterangabe hervorgehoben hinzuschreiben. Fehlt die Angabe in der gesetzlichen Einheit, liegt ein Gesetzesverstoß vor. Allerdings ist dieser nach Meinung des LG Bochum als Bagatelle einzustufen.
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Donnerstag 22 April 2010
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