LG Hamburg entscheidet erneut: Der Verkauf nicht verfügbarer Ware ist wettbewerbswidrig!
Beitrag vom: 17. November 2009 um 21:32:00 Uhr. Keine Kommentare »
Eine Entscheidung mit weitreichenden Auswirkungen hat nun das LG Hamburg entschieden und der Shopbetreiber-Blog, aus dem wir euch regelmäßig mit den neuesten Nachrichten versorgen hat das Thema aufgenommen, aber lest selbst.
Zitat:
Nicht erst seit der Novellierung des UWG verstoßen Lockangebote gegen das Wettbewerbsrecht. Das Landgericht Hamburg entschied, dass ein Shopbetreiber, der Ware zum Kauf anbietet, die er nicht sofort liefern kann, ohne Angaben zu einer begrenzten Verfügbarkeit zu machen, wettbewerbswidrig handelt.
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