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Lieferzeitangabe “In der Regel 1-2 Werktage bei DHL-Versand” unzulässig

Beitrag vom: 27. Oktober 2009 um 18:40:54 Uhr. 6 Kommentare »

Gerade eben im Shopbetreiber-Blog veröffentlicht und sicherlich auch für unsere Shopbetreiber von großem Interesse.

Zitat:

Für den Shopbetreiber kann es mitunter sehr, sehr schwierig sein, genaue Lieferzeiten anzugeben. Kann der Kunde die Lieferzeiten nicht genau bestimmen, ist dies unzulässig und wettbewerbswidrig. Mit der Klausel, die Lieferzeit betrage “in der Regel 1-2 Werktage bei DHL-Versand” unterlag ein Händler jetzt vor dem OLG Bremen.

Den ganzen Artikel lesen.

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Topics: Allgemein | 6 Kommentare »
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6 Antworten zu “ Lieferzeitangabe “In der Regel 1-2 Werktage bei DHL-Versand” unzulässig ”

  1. DokuMan sagt:

    Außerdem grenzt das Gericht die Angabe “in der Regel-Lieferzeiten” von den sog. “ca-Lieferzeiten” ab, welche es ausdrücklich als zulässig erachtet.

    Man merkt, dass sie sonst nichts zu tun haben… Ob ich es nun “in der Regel” oder “ca” nenne, kommt im Endeffekt doch aufs gleiche hinaus: Man hat kein konkretes Datum!)

    (“Name ist Schall und Rauch.” – Johann Wolfgang von Goethe)

  2. Tomcraft sagt:

    Den Unterschied lass ich mir heute abend mal von meiner Freundin (angehende Juristin) erklären. *gg*

  3. guensi sagt:

    “In der Regel” beinhaltet, dass es Ausnahmen gibt. Da für diese Ausnahmen die “in der Regel Lieferzeit” nicht gilt, ist für diese Fälle keine Lieferzeit angegeben = rechtswidrig.

    Das ca. relativiert lediglich die Angabe der Lieferzeit, die jedoch in jedem Falle gilt.

    So wurde mir das mal erklärt. Es gäbe da allerdings auch noch ne andre Erklärung. Wenn der Shopbetreiber weiblich ist könnte eine Angabe “in der Regel dauert der Versand 2 Tage” auch bedeuten, dass diese Lieferzeit nur etwa alle vier Wochen verbindlich ist …

  4. Tomcraft sagt:

  5. vsell sagt:

    … im Übrigen: die Regelung gilt nicht nur für DHL !!!

  6. iPhoneRepairService sagt:

    die mit der regel oder dem versand?


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