Lieferzeitangabe “In der Regel 1-2 Werktage bei DHL-Versand” unzulässig
Beitrag vom: 27. Oktober 2009 um 18:40:54 Uhr. 6 Kommentare »
Gerade eben im Shopbetreiber-Blog veröffentlicht und sicherlich auch für unsere Shopbetreiber von großem Interesse.
Zitat:
Für den Shopbetreiber kann es mitunter sehr, sehr schwierig sein, genaue Lieferzeiten anzugeben. Kann der Kunde die Lieferzeiten nicht genau bestimmen, ist dies unzulässig und wettbewerbswidrig. Mit der Klausel, die Lieferzeit betrage “in der Regel 1-2 Werktage bei DHL-Versand” unterlag ein Händler jetzt vor dem OLG Bremen.
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Mittwoch 28 Oktober 2009
Man merkt, dass sie sonst nichts zu tun haben… Ob ich es nun “in der Regel” oder “ca” nenne, kommt im Endeffekt doch aufs gleiche hinaus: Man hat kein konkretes Datum!)
(“Name ist Schall und Rauch.” – Johann Wolfgang von Goethe)
Mittwoch 28 Oktober 2009
Den Unterschied lass ich mir heute abend mal von meiner Freundin (angehende Juristin) erklären. *gg*
Mittwoch 28 Oktober 2009
“In der Regel” beinhaltet, dass es Ausnahmen gibt. Da für diese Ausnahmen die “in der Regel Lieferzeit” nicht gilt, ist für diese Fälle keine Lieferzeit angegeben = rechtswidrig.
Das ca. relativiert lediglich die Angabe der Lieferzeit, die jedoch in jedem Falle gilt.
So wurde mir das mal erklärt. Es gäbe da allerdings auch noch ne andre Erklärung. Wenn der Shopbetreiber weiblich ist könnte eine Angabe “in der Regel dauert der Versand 2 Tage” auch bedeuten, dass diese Lieferzeit nur etwa alle vier Wochen verbindlich ist …

Mittwoch 28 Oktober 2009
Mittwoch 28 Oktober 2009
… im Übrigen: die Regelung gilt nicht nur für DHL !!!
Mittwoch 04 November 2009
die mit der regel oder dem versand?