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Neue Informationspflichten für Dienstleister ab 17. Mai 2010

Beitrag vom: 10. Mai 2010 um 14:09:54 Uhr. 4 Kommentare »

Vor kurzem haben wir bereits im Forum in folgendem Thema über das Thema diskutiert: DL-InfoV Neue Informationspflicht für Dienstleister

Da der Termin nun näher rückt, möchten wir das Thema nochmals aufgreifen und aus anderer Quelle darüber berichten.

Zitat:

Wer hätte das gedacht? Es gibt immer noch Informationspflichten, die noch nicht gesetzlich normiert sind. Neben den bestehenden Info-Verordnungen (z.B. PangV, BGB-InfoV) verabschiedete der Bundesrat am 12. Februar 2010 die DL-InfoV – oder „Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer”.

Den ganzen Artikel lesen.

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Topics: Allgemein | 4 Kommentare »
read: 681 | today: 2 | last: 10. September 2010


4 Antworten zu “ Neue Informationspflichten für Dienstleister ab 17. Mai 2010 ”

  1. Tweets that mention Neue Informationspflichten für Dienstleister ab 17. Mai 2010 | xtcModified eCommerce Shopsoftware -- Topsy.com sagt:

    [...] This post was mentioned on Twitter by Torsten Krüger. Torsten Krüger said: Neuer Blog-Eintrag: Neue Informationspflichten für… http://bit.ly/9cmdM7 #xtcModified #xtc #eCommerce #Shop [...]

  2. Oldperl sagt:

    Werden stets erforderliche Angaben nach § 2 Abs. 1 DL-InfoV, auf Anfrage mitzuteilende Informationen nach § 3 Abs. 1 DL-InfoV oder erforderliche Preisangaben nach § 4 Abs. 1 DL-InfoV vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Wiese oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, so handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten nach § 6 Nr. 1 DL-InfoV, die mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden können.

    Und auf welcher “vorgeschriebenen Wiese” muss ich da bitte mein Häufchen machen ohne das es mit 1000 Euro geahndet wird?
    Gruß aus Franken
    Ortwin

  3. Tomcraft sagt:

    Genau das habe ich mich auch schon gefragt! Muss ich die Nummer vom Versicherungsschein mit angeben oder nur den Versicherer nennen?!

    Grüße

    Torsten

  4. Oldperl sagt:

    Hmmm, also doch wieder ne anwaltliche Beratung dafür, weil das Teil mehrere Auslegungen zulassen könnte.

    Deutschland deine Bürokraten!
    Was wäre das schön, weniger Gesetze und Regelungen, dafür klar und eindeutig und für Jeden in einer “verständlichen” Sprache verfasst.

    Gruß aus Franken

    Ortwin


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