Vier Oberlandesgerichte verlangen doppelte 40-Euro-Klausel
Beitrag vom: 19. März 2010 um 15:44:40 Uhr. 2 Kommentare »
Vor kurzem erst haben wir wieder über das Thema der 40-Euro-Klausel berichtet: OLG Hamburg: 40-Euro-Klausel muss doppelt verwendet werden
Nun zeichnet sich eine eindeutige Richtung ab, wodurch eine neue Abmahnwelle entstehen könnte.
Zitat:
Damit es für Onlinehändler nicht langweilig wird, entwickelt sich nun ein uraltes Thema zur neuen Abmahnfalle. Ebenso wie das OLG Hamburg entschieden binnen kürzester Zeit die Oberlandesgerichte Hamm, Koblenz und Stuttgart, dass die “40-Euro-Klausel” zwingend doppelt verwendet werden muss, auch wenn die Widerrufsbelehrung inklusive dieser Klausel Bestandteil der AGB ist.
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Freitag 19 März 2010
Das ist im Prinzip eine alte Nummer neu aufgewärmt.
Was predige ich seit Wochen… die Rücksendekosten etc (darum gings ürsprünglich) müssen bei Anwendung der 40 Euro-Klausel gesondert mit in die AGB !!!
http://www.v-sell.de/shop_content.php?coID=3 Ziffern 5 und 6
Dienstag 01 Juni 2010
[...] OLG Hamburg: 40-Euro-Klausel muss doppelt verwendet werden Vier Oberlandesgerichte verlangen doppelte 40-Euro-Klausel [...]